Die Auslieferung der ersten eidgenössischen Marken

Die Verwendung der Poste Locales in Genf

 Man kann ruhig behaupten, dass die Geschichte des Genfer Postwesens nicht nur die weitaus spannendste und auch die komplizierteste aller Schweizer Kantonalposten darstellt, sondern dass dort auch heute noch recht viel unerforscht oder unbekannt geblieben ist. Im Standardwerk "Die Schweizerischen Postmarken 1843-1862" von Mirabeau und Reuterskjöld finden sich einige Angaben dazu. Aber auch der Hinweis, dass aus dieser Zeit nur wenige Dokumente der Kreispostdirektion aufbehalten worden seien.

Erläuterungen findet man auch im wunderschönen Werk "Genfer Briefmarken 1843-1854" von Morand/Grand/Dinichert. Vielen bisher wohl unbekannt sind aber die neuen Archivstudien "Emmissions de Durheim von H.U. Sieber und H. Grand " wo zum ersten Mal die einzelnen Markenlieferungen der Kreispostdirektion in Bern, die mit dem Versand der eidgenössischen Briefmarken an die andern Kreispostdirektionen in der Schweiz beauftragt war, einzeln und chronologisch aufgeführt werden. Dies bietet neue Gesichtspunkte. Die eine oder andere Frage erhält dadurch eine Antwort - andere harren noch der Klärung.

Die Bundesversammlung verfügte am 12. September 1848, dass die Postverwaltung der Eidgenossenschaft zustehe (also nicht mehr einzelnen Kantonen). Die Uebernahme solle ab dem 1. Januar 1849 erfolgen, wobei aber nichts an den "rechtmässigen und gebräuchlichen Einrichtungen" geändert werden solle. Kantone, die selber Briefmarken herausgegeben hatten, konnten diese also ausdrücklich weiter verwenden. Die erste Zeit wurde darauf verwendet, ein Postreglement zu schaffen, die Postkreise einzuteilen und diesen die Oeffnung so vieler Poststellen zu erlauben, wie nötig. Dann ging es um die Abgeltung und Uebernahme der bisherigen Infrastruktur und die Erstellung einer für die ganze Schweiz gültigen Tarifordnung. Die Herausgabe eigener, schweizweit gültiger Postmarken folgte erst hernach. In diesem Umstand ist wohl auch die Tatsache zu sehen, dass die Kantone Zürich (mit der Ausgabe der "Winterthur") und Genf (mit der Ausgabe der "Waadt" 4 und 5 und der späteren "Neuenburg") offenbar kein Veto von "Bern" erhielten für deren Ausgabe. Vorderhand hatte man den drei Kantonen, die bisher Marken herausgegeben hatten (Zürich, Bern und Basel) ja ausdrücklich erlaubt, diese weiter abzugeben. Ein Hinweis auf die Posthoheit der Eidgenossenschaft gibt es allerdings: sowohl die "Winterthur", wie auch die beiden "Waadt" und die "Neuenburg" haben in der Zeichnung ein Schweizer Kreuz. Man muss ich vor Augen halten, dass die kantonalen Marken jeweils nur im eigenen Kanton Gültigkeiten hatten bis Ende 1851 (also während der ganzen Zeit, an welchem sie - am längsten in Genf - am Schalter im Verkauf standen). Da die Nachfrage nach Marken vor allem in diesen grossen Städten erfolgte, ging auch die eidgenössische Postverwaltung erst einmal daran, eine Marke für ein Orts-Porto beim Lithografen Durheim in Bern in Auftrag zu geben. Der Bedarf der allermeisten Nachfrager schien damit vorderhand gedeckt zu sein. Bei diesen ersten Auslieferungen handelte es sich wohl ausschliesslich um Orts-Post Marken.

Am 1. Mai 1850 erhielt die Kreispostdirektion VII, Luzern, als erste eine Lieferung und zwar von 4000 Orts-Post.
Am 10. Mai 1850 folgten die Lieferungen an die Kreispostdirektionen von Genf, Lausanne, Neuchâtel, Aarau, St.Gallen, Chur und Bellinzona.
Interessant für unsere Betrachtung hier ist die Tatsache, dass - als einzige Kreispostdirektion! - Genf am 18. Mai 1850 die erhaltenen 20 000 Orts-Post mit dem Vermerk nach Bern zurücksandte, dass man selber über ein Wertzeichen für das Orts-Porto besitze (die Waadt 5, die aber nur im eigenen Postkreis Gültigkeit hatte), dass man dafür aber gerne die höheren Wertstufen (für Briefe ausserhalb des Kantons Genf) erhalten hätte. Antwort aus Bern: diese seien noch nicht gedruckt worden!
Am 18. Mai 1850 erhielt St.Gallen eine zweite Lieferung Orts-Post.
Am 31. Mai 1850 bezog auch die Kreispostdirektion Bern diese Marken.

Hier nun fällt auf, dass Zürich und Basel vorderhand keine solchen eidgenössischen Marken für das Lokalporto erhalten hatten. Offenbar bestanden hier Schriftwechsel, dass diese gar nicht gebraucht würden. Und Genf wiederum sandte alle erhaltenen Orts-Post wieder zurück! Und zwar wohl aus dem Grunde, weil die Umrechnung der Genfer Währung in jene, die die Generaldirektion in Bern auf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom 26.12.1849 angewendet hätte (Feuille d'Avis du Canton du Genève du 22.Janvier 1850) für die Genfer teilweise ungünstig gewesen wäre. So hätten diese für die eidgenössische Poste Locale-Marken (2 1/2 Rappen) 5 Genfer Centimes bezahlen müssen. Diese Wertstufe von 5 Centimes sei aber in Form einer eigenen Marke (Waadt 5, später Neuenburg) bereits vorhanden und deshalb bestehe für diese Poste Locales keine Verwendung in Genf!

Mehr oder weniger unerklärlich ist nun aber, dass in fast allen Kreispostdirektionen diese im Mai 1850 erhaltenen Marken gar nicht in den Verkauf gelangt sind. Dafür habe ich bisher keine plausible Begründung gefunden. Allenfalls die, dass man die Einführung der Marken gesamthaft, also auch mit den höheren Wertstufen für die Briefe ausserhalb des Lokalrayons, vornehmen wollte. Möglich, dass man davon ausging, dass diese Lieferung sehr bald einmal von Bern aus auch erfolgen würde. Eine Ausnahme bietet hier einzig St.Gallen, wo die Orts-Post-Marken (13I und 13II) bald nach der Auslieferung mehrfach auch zur Verwendung gelangten. Es sind wohl ganz wenige andere Verwendungsorte bekannt geworden, aber grossmehrheitlich muss man doch davon ausgehen, dass diese Marken zwar verteilt, aber nicht verbraucht worden sind. Und selbst bei der gesicherten Verwendung dieser Marken in St.Gallen ergeben sich Fragen: nach der Auslieferung der Marken sind etliche Verwendungen von 13I und 13II ab dem 15. Juni 1850 bis zum 01.07.1850 nachgewiesen. Selbst noch an diesem 1. Juli sind zwei Entwertungen von St.Gallen bekannt. Hernach aber - und dies bis zum 1. Oktober 1850 (!) keine einzige mehr von St.Gallen! Die Verwendung dauerte also nur gut zwei Wochen, wobei St.Gallen immerhin insgesamt im Mai 1850 20000 Orts-Post erhalten hatte. Waren diese alle in dieser kurzen Zeit wirklich aufgebraucht? Wurden sie an andere Poststellen im Postkreis IX abgegeben, wo sie dann aber in den Tresoren verblieben bis zur Auslieferung der nächsten eidgenössischen Marken? Im Bundesgesetz über die Postgebühren vom 8. Juni 1949 war das Porto für den 1.Brief-kreis in Artikel 3 auf 5 Rappen festgelegt. In Artikel 4 jedoch wird die Einführung eines reduzierten Portos für volkreiche Ortschaften zum halben Tarif, also zu 2 1/2 Rappen erlaubt. Dies aber nur für frankierte Briefe. Zu diesem Zweck wurden eben als erstes die Orts-Post-Marken herausgegeben. Unfrankierte Briefe hingegen kosteten das normale Porto von 5 Rappen (oder zwei Kreuzer). Es scheint nun so zu sein, dass St.Gallen das ermässigte Porto von 2 1/2 Rappen auch für unfrankierte Briefe erlaubte. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass man dort nach dem 1.Juli 1850 keine Verwendungen der Orts-Post-Marken bislang mehr gefunden hat.

Der 21. September 1850 ist insofern ein sehr wichtiges Datum in den Statistiken als dannzumal an alle Kreispostdirektionen der Schweiz nicht nur je eine Lieferung Marken für das Lokalporto, sondern auch je eine Anzahl Rayon I (nach 15I und 15II wurde nie unter-chieden) und Rayon II ausgeliefert worden sind. Wichtige Ausnahme: Genf erhielt lediglich die schon lange angeforderten Rayons, nicht aber Marken für das Lokalporto. Man hielt offenbar weiterhin die "Waadt 5" im Gebrauch. Die Verwendung von Briefmarken auf allen Postsachen war ab dem 1.Oktober dann auch Vorschrift. Die eingangs aufgeführten Werke orientieren über die jeweiligen Erlasse, resp. Schriftwechsel und sind dem Studium wärmstens empfohlen. Die jeweils zugestellten Mengen an Marken sind unterschiedlich. Sie sind einzeln im Werk von Sieber/Grand aufgeführt.

Die Umrechnungssätze der eidgenössischen Währung für Genf sind kompliziert und in diesem Punkt besteht wohl noch keine endgültige Klarheit. Dies vor allem, weil kaum Belege dafür aufgetaucht sind. Möglich, dass jemand mit einem direkten Draht zum Bundesarchiv in Bern hier Licht ins Dunkel bringen könnte! Möglich, dass diese Umrechnungssätze auf den 1.1.1851 und auch im weiteren Jahresverlauf geändert worden sind. Persönlich vermute ich, dass diese Zahlungen für die verkauften Briefmarken in Genf nicht in konkreten Geldtrans-fers nach Bern erfolgt ist, sondern in Verrechnung mit den Abgeltungen für die Uebernahme der kantonalen Post, wie dies wohl auch in Zürich der gewesen sein wird. Möglich also, dass in diesen internen Verrechnungen ab 1851 für Genf eine Kursänderung für das Lokalporto erfolgt ist, sodass es schliesslich doch noch zu einer Lieferung von Poste Locales-Marken kam, wie wir gleich sehen werden.

Wenn wir die Lieferungen nach Genf weiter verfolgen, so fällt auf, dass am 1. Januar 1851 eine weitere erfolgte. Allerdings nur mit 20000 Rayons I und erneut keinen Marken für das Lokalporto! Erst am 7.Februar 1851 erfolgte die erste und einzige Lieferung von Lokalportomarken (es betrifft dies die Poste Locales, Zumstein Nr. 14I) im Unfang von 12000 Stück. Möglich, dass diese Lieferung in Genfer Währung abgerechnet werden konnte, weil man die bisherige Usanz des halben Portos für Drucksachen akzeptierte. Weil dadurch aber "Bern" Geld verlor, erfolgte später möglicherweise keine Nachlieferung mehr.

Warum wollte Genf die Verwendung der eidgenössischen Lokalportomarken offenbar anfänglich vermeiden? Es gibt dafür keine gesicherten Unterlagen, lediglich Vermutungen. Möglich, dass der von der Eidgenossenschaft am 1.Sept.1849 in Kraft gesetzte Wechselkurs für die Genfer Währung für die dortigen Kunden sehr kompliziert war und auch als unvorteilhaft angesehen wurde. Ein anderer Grund könnte darin liegen, dass die 2 1/2 eidgenössischen Rappen in der Genfer Währung 3,57 Centimes ergaben. Der aufgerundete Verkaufspreis dafür hätte 4 Centimes betragen, was etwas mehr als der genauen Umrechnung entsprochen hätte. Es ist nun auch als Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass dieser Umstand in einem Widerspruch zu einem Rundschreiben aus Bern vom 5. April 1850 steht, in welchem unter anderem klar festgehalten ist: "Es ist aber verboten, diese Marken zu einem höheren Preise als den auf ihnen verzeichneten 2 1/2 Rappen zu verkaufen."
Vielleicht hat man hier Anstoss genommen. Auch wenn es bisher nicht geäussert worden ist scheint mir selber eine dritte Möglichkeit am ehesten
zuzutreffen: die Marken von Bern musste Genf abrechnen. Die eigenen, von Genf selber herausgegebenen Marken (Waadt 5, später Neuenburg) hatten wohl einen aufgedruckten Wert von 5 Centimes, kosteten die Bürger aber etwas weniger als die eidgenössischen Marken (nämlich umgerechnet 3,575 Centimes), die zu 4 Centimes hätten erworben werden müssen.

In Genf lässt sich die Verwendung der Poste Locales schön nachweisen. Einmal ist nur eine Entwertung aus dem Jahre 1850 bekannt, eine lose Poste Locale mit roter Genfer Rosette Nr. 3, die bis zum 31.12.1850 in Gebrauch war. Das älteste Verwendungsdatum eines Briefes ist der 4.1.1851, entwertet mit der schwarzen Genfer Rosette Nr.3. Das zweite Datum der 27.1.1851, bereits mit der Gitterraute. Diese drei Stücke wurden zwar vor der Auslieferung dieser Marken an Genf verwendet. Aber es ist - wie in andern Fällen auch - davon auszugehen, dass die Marken andernorts gekauft, aber in Genf verwendet worden sind. Dies kennt man z. B. mehrfach auf Briefen oder Drucksachen mit Ankündigungen von Vertreterbesuchen. (Z.B. mit Orts-Post Marke, die in Genf sicher nie am Schalter war jedoch dort aufgegeben und entwertet worden ist, auf Drucksache von Rothrist).

Nach der Lieferung der 12000 Poste Locales am 7. Februar nach Genf wurden diese Marken offenbar sofort abgegeben und verwendet. Briefe sind ab dem 15.02. zahlreiche bekannt. Allerdings nur bis Ende Mai. Ab diesem Datum nahm das Vorkommen der Poste Locales rapide ab und eine Nachlieferung erfolgte nicht, im Gegensatz zu allen andern Kreispostdirektionen, die ständig wieder mit Ersatzmarken beliefert worden waren. Deshalb gab man in Genf eine weitere Marke für das Lokalporto in Auftrag, die "Neuenburg". Diese wurde um den 7. oder 8. August 1851 eingeführt, welches Datum zudem mit der Einführung der eidgenössischen Raute in der ganzen Schweiz zusammenfällt!
Ab diesem Datum findet man fast nur noch Neuenburg auf den Orts-Briefen von Genf und Verwendungen der Poste Locales (demzufolge ab jetzt mit der eidgenössischen Raute entwertet) in Genf sind nach dem 7.August 1851 sehr selten anzutreffen. Man kann dies so formulieren, dass man die einmalige Lieferung von 12000 Stück vom 7. Februar 1851 aufbrauchte und - ohne Nachlieferung - ausgehen liess und das Orts-Porto künftig mit den neu ausgegebenen "Neuenburg" erfüllte.

Schlussfolgerung: Eine Höherbewertung dieser späten Poste Locales-Briefe mit eidgenös-sischer Raute von Genf gegenüber den (viel häufigeren) Verwendungen von Poste Locales mit der Genfer Gitterraute ist gerechtfertigt. Die Bewertung mit 40 000.-- im Zumstein-Spezialkatalog scheint aber zu hoch zu sein. Nach heutigen Erkenntnissen (meine Aufzeichnungen dazu stimmen einigermassen mit jenen von Richard Schäfer überein) dürfte es davon rund ein Dutzend Briefe geben. Ein Aufpreis gegenüber dem normalen Katalogpreis eines Poste Locale-Briefes von mindestens 50% bis allenfalls 100% dürfte sich in der Zukunft als richtig erweisen.

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